Genderneutrales Recruiting
3 Tipps für ein diskriminierungsfreies Bewerbungsmanagement
Das Gendern spaltet die Gesellschaft wie kaum etwas anderes. Was viele für nicht erwähnenswert halten, bedeutet für andere Anerkennung, auf die sie ihr Leben lang verzichten mussten. Fakt ist: Frauen, Angehörige des dritten Geschlechtes, Best-Ager oder BIPoC werden in vielen schriftlich erfassten Dokumenten nicht berücksichtigt. Das generische Maskulinum dominiert die Gesellschaft. Das gilt leider auch für Stellenanzeigen. Fast jede vierte Stellenanzeige in Deutschland ist diskriminierungskritisch. Wir stellen Ihnen hier die häufigsten Stolperfallen in der Formulierung von Stellenanzeigen vor – und geben Ihnen direkt Handlungstipps mit auf den Weg, wie es besser geht.
#1 Wann sprechen wir von Diskriminierung?
#2: Diskriminierende Bildsprache von Stellenanzeigen
#3: Wie es nicht geht: Beispiele für diskriminierende Stellenanzeigen
#4 AGG-konforme Stellenanzeigen: 3 Tipps, wie es richtig geht!
#5 Gendergerechtes Recruiting ist ganz einfach
#1 Wann sprechen wir von Diskriminierung?
Diskriminierung bezeichnet jede Form der ungerechtfertigten Ungleichbehandlung von Personen aufgrund verschiedener Merkmale. Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) tritt seit 2006 in Kraft und verbietet Diskriminierung in allen Formen. Bis heute, also fast 20 Jahre später, hat das Gesetz zwar noch nicht erreicht, dass alle Stellenanzeigen diskriminierungsfrei sind, aber es hat für eine entsprechende Aufmerksamkeit für das Problem gesorgt. Denn eine diskriminierende Stellenanzeige kann für ein Unternehmen beachtliche Folgen nach sich ziehen. Im Recruiting Prozess muss also unbedingt darauf geachtet werden, dass keine Benachteiligung von Bewerbenden aufgrund folgender Kriterien stattfindet:
- Rasse
- Ethnische Herkunft
- Religion und Weltanschauung
- Sexuelle Identität
- Geschlecht
- Behinderung
Um eine Stellenanzeige frei von Diskriminierung zu formulieren und zu gestalten, gilt es also, so wenig Bezug auf die genannten Kriterien zu nehmen, wie möglich. Sensibilisieren Sie sich selbst und Ihr Team für die genannten Kriterien und achten Sie darauf, keine Person durch Bild oder Text auszuschließen.
#2: Diskriminierende Bildsprache von Stellenanzeigen
Wer denkt, bei Stellenanzeigen sei die Formulierung das Wichtigste, hat nur halb gedacht. Denn nichts prägt sich mehr ein als der erste Eindruck. Und der erste Eindruck, den Bewerbende von Ihrer Stellenanzeige bekommen können, ist der visuelle. Nicht ohne Grund sind Pflegeberufe in Deutschland eher weiblich konnotiert, während Jobs im Baugewerbe vom männlichen Geschlecht dominiert werden. Die Visualisierung dieser Berufsgruppen spiegelt das Bild in der Gesellschaft wider:
Wirken Sie dem entgegen. Auch Männer können den Erzieherberuf ausüben. Und auch Frauen können Dächer decken, egal welcher Herkunft, welchen Alters und in den meisten Fällen sogar egal welcher Behinderung.
#3: Wie es nicht geht: Beispiele für diskriminierende Stellenanzeigen
Wenn man alles macht, wie es immer schon gemacht wurde, dann sind Unternehmen schnell in einem toxischen diskriminierenden Milieu unterwegs. Was früher gang und gäbe war, ist heute nicht mehr zeitgemäß. Deshalb sollten Sie Kriterien, die in den vergangenen Jahrzehnten Standard in vielen Stellenanzeigen waren, direkt großzügig entfernen. Dazu zählen zum Beispiel Formulierungen wie:
„Deutsch als Muttersprache“
Diskriminiert Personen, die zwar nicht in Deutschland geboren sind, aber trotzdem perfektes Deutsch beherrschen
„5 Jahre Berufserfahrung“
Diskriminiert Personen aufgrund ihres (zu jungen) Alters, obwohl Sie mit nur 4,5 Jahren Berufserfahrung genauso kompetent sein können, wie Personen mit einer längeren Berufserfahrung.
„Flexibel und belastbar“
Diskriminiert Personen aufgrund ihres Alters oder einer Behinderung
„Werden Sie Teil unseren jungen Teams“
Diskriminiert Personen indirekt aufgrund ihres Alters
Sie merken: der diskriminierende Teufel steckt im Detail. Bei der Erstellung einer AGG-konformen Stellenanzeige sollten Sie also alle Formulierungen gründlich prüfen.
#4 AGG-konforme Stellenanzeigen: 3 Tipps, wie es richtig geht!
Am liebsten würden wir Ihnen eine hübsche Checkliste präsentieren, welche No-Go’s es bei der Erstellung diskriminierungsfreier Stellenanzeigen gibt, aber so einfach ist das leider nicht. Unser bester Tipp ist deshalb: bleiben Sie bei der Formulierung Ihrer Stellenanzeigen so neutral wie möglich. Und sind Sie bei einer Formulierung nicht sicher, dann lassen Sie sie weg. Je weniger Einschränkung eine Stellenanzeige vorgibt, desto vielfältiger sind die Bewerbungen.
Ein paar grundsätzliche Tipps können wir Ihnen aber mit auf den Weg geben:
- Vermeiden Sie, auf Stellenanzeigen Bilder von nur einer Person zu präsentieren.
Zeigen Sie mit Personengruppen auf den Bildern, dass Diversität und Gemeinschaftssinn oberste Priorität in Ihrem Team sind.
- Formulieren Sie möglichst merkmalsneutral.
Nutzen Sie neutrale Alternativen zum generischen Maskulinum.
Einige Unternehmen ergänzen ihre Stellenausschreibungen mit einem entsprechenden Hinweis, der eine nicht gegenderte Schreibweise entschuldigt, zum Beispiel so:
„Die männliche Schreibform dient allein der Vereinfachung und steht für die geschlechtsneutrale Bezeichnung des Berufs. Angesprochen und Willkommen sind alle Menschen, gleich welchen Geschlechts!“
Um alle Geschlechtsidentitäten anzusprechen, sind allerdings ebenfalls der Gendergap (Unterstrich), ein Doppelpunkt oder das Gendersternchen die Mittel der Wahl. Die unserer Meinung nach charmanteste und einfachste Form ist allerdings die ganz neutrale Bezeichnung.
- Wenn es die Position verlangt, können Sie spezifische Anforderungen stellen.
Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz soll dafür sorgen, dass geeignete Personen, unabhängig von positionsunabhängigen Merkmalen eine faire Chance auf dem Arbeitsmarkt haben. Trotzdem muss eine Stellenanzeige nicht alle Personen ansprechen, wenn Sie eindeutig nicht für diese Position geeignet wären.
#5 Gendergerechtes Recruiting ist ganz einfach
In Zeiten einer wachsenden LGBTQ+-Community und einer immer größer werdenden Aufmerksamkeit für diskriminierende Gesellschaftsstrukturen, die aufgebrochen werden, muss auch der Stellenmarkt frei von Diskriminierung sein. Davon profitieren alle. Sie als Unternehmen, weil sie mit Ihren Stellenanzeigen Personen ansprechen, die sich vorher durch diskriminierende Formulierungen abgeschreckt gefühlt haben. Ebenso die Bewerbenden, die sich auf einen Job bewerben können, der aufgrund diskriminierender Strukturen vorher keine Option für sie war.
Sie haben noch Fragen zu Ihren Stellenanzeigen und benötigen noch ein wenig Hilfestellung? Dann sprechen Sie gerne die Mediaberater:innen von Westpress an, die über unser heroes-Bewerbungsmanagementsystem erreichbar sind. Wir beraten Sie gern rund um das Thema genderneutrales Recruiting und diskriminierungsfreie Stellenanzeigen.
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Verfasst von Till Stadick